AfD-Klage für sichere Wahlen – Oliver Kirchner im Gespräch

Anlässlich der Corona-Pandemie überlegt man sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene, die Briefwahl als einziges Instrument zur Stimmabgabe bei den Wahlen zu etablieren. In Sachsen-Anhalt hat die Kenia-Koalition bestehend aus CDU, SPD und Grünen nun Nägel mit Köpfen gemacht und eine Gesetzesänderung im Kommunal- und Landeswahlgesetz verabschiedet, welche die Briefwahl bei einem „Ereignis höherer Gewalt“ zur ausschließlichen Methode der Stimmabgabe macht. Die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalts steht diesen Änderungen extrem skeptisch gegenüber. Nachdem der von der Fraktion in den Landtag eingebrachte Änderungsantrag zur Aufhebung dieser Gesetzesänderungen abgeschmettert wurde, griff man nun zum judikativen Mittel des Normenkontrollverfahrens und klagt vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau gegen die Etablierung der hundertprozentigen Briefwahl. Wir von der Lagebesprechung hatten die Gelegenheit exklusiv mit dem Fraktionsvorsitzenden der AfD im Landtag Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner, über das Verfahren zu sprechen.

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